Je nach gewählter Behandlungsform sind die reinen Kosten für eine Insulinbehandlung beträchtlich.

Nach einer Erhebung des Diabetes Zentrums Bad Mergentheim beträgt der Insulinverbrauch nach Insulinersteinstellung bei konventionell behandelten Diabetikern (2 Injektionen pro Tag) durchschnittlich 32 IE, bei intensiviert behandelten Diabetikern ist von einem mittleren Insulinbedarf von ca. 45 IE auszugehen. In der folgenden Modellrechnung wird auf die kostengünstigere konservative Behandlungsform mit 32 IE Bezug genommen:
  • Rechnet man die infolge der Insulintherapie entstehenden Behandlungskosten auf ein Jahr hoch, so belaufen sich die jährlich Kosten für konventionell behandelte Diabetiker auf 757,74 EURO (für intensiviert behandelte Diabetiker ca. 545,03 EURO). Hinzu kommen die Kosten für Blutzuckerselbstkontrolle, welche je nach Blutzuckertestfrequenz variieren. Bei täglich zwei Blutzuckerselbstkontrollen betragen die zusätzlichen Kosten nochmals ca. 493,05 EURO. Eventuelle Kosten für eine Kombinationstherapie von Insulin mit oralen Antidiabetika sind hierbei nicht berücksichtigt.<br>
  • Rechnet man also die infolge einer Insulin-Pentherapie entstehenden Behandlungskosten auf ein Jahr hoch, so belaufen sich die jährlich Kosten für Diabetiker mit einer konventionellen Insulintherapie auf 914,58 EURO (vgl. Tabelle 2).<br>
  • Demgegenüber betragen die durchschnittlichen durch orale Antidiabetika entstehenden Behandlungskosten zwischen 0,31 und 0,40 EURO pro Tag, so dass jährlich von Behandlungskosten in Höhe von 144,10 EURO auszugehen ist. Hinzukommen bei durchschnittlich 2 Harnzuckertestungen pro Tag jährliche Kosten für die Harnzuckerselbstkontrolle von ca. 130,63 EURO. Die jährlichen diabetes- bedingten Behandlungskosten für eine orale Antidiabetikatherapie belaufen sich also auf ca. 274,74 EURO.

Einsparpotenzial

Kosten-Nutzen-Relation von MEDIAS 2

Unter einer gesundheitsökonomischen Perspektive müssen die Kosten, die eine flächendeckende Einführung eines solchen Programmes verursachen würde, in Relation zum erreichbaren Einsparpotential gesehen werden. Die folgenden Modellrechnungen beziehen sich sowohl auf die langfristigen als auch auf die kurzfristigen Möglichkeiten einer Kostenersparnis (Behandlungskosten gültig zum Zeitpunkt der Katamnese).

Langfristige Kostenersparnis

Aus allen Modellrechnungen bezüglich der Kosten des Diabetes wird ersichtlich, daß die Behandlung der Folgeerkrankungen den größten Anteil der Behandlungskosten des Diabetes ausmachen. In einer mittelfristigen Perspektive ist daher infolge einer verbesserten Typ-2 Diabetiker-Schulung im mittleren Lebensalter mit bedeutsamen Kosteneinsparungen zu rechnen

  • Gelingt es beispielsweise infolge einer verbesserten Diabetikerschulung die Notwendigkeit einer Dialysebehandlung zu vermeiden oder zumindest nur um ein Jahr hinauszuzögern, so können mit dem jährlich eingesparten Betrag von ca. 51.129,20 EURO etwa 250 Typ-2 Diabetiker (auf der Basis eines hypothetischen Preises von 204,51 EURO pro Patient) effizient geschult werden. Umgekehrt: Eine Schulung würde bereits kostendeckend sein, wenn bei mindestens einem der 250 so geschulten Typ-2 Diabetiker eine mögliche Dialysepflicht nur um ein Jahr verzögert werden könnte.<br>
  • Die Vermeidung eines diabetischen Fußes durch eine regelmäßige diabetesgerechte Fußpflege bzw. Fußkontrolle stellt ein weiteres, durch eine effiziente Diabetikerschulung erreichbares großes Einsparpotential dar. Berücksichtigt man das Risikopotential unserer Patientengruppe, – zu Studienbeginn waren nur 22% aller Patienten geschult, nur 28,5% praktizierten eine regelmäßige Fußpflege und 29,6% wiesen Anzeichen einer sensiblen Neuropathie auf, was als eine Hochrisikobedingung für die Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms angesehen werden kann –, so sind die durch das Behandlungsprogramm in diesem Bereich erzielten Effekte durchaus relevant. Der Anteil der Patienten, die keine Fußpflege betrieben, reduzierte sich von 74% auf 7%. Alleine durch diese Maßnahmen können u.E. deutliche Folgekosten bezüglich der teuren Behandlung des diabetischen Fußes eingespart werden.

Kurzfristige Kostenersparnis

Aus allen Modellrechnungen bezüglich der Kosten des Diabetes wird ersichtlich, daß die Behandlung der Folgeerkrankungen den größten Anteil der Behandlungskosten des Diabetes ausmachen. In einer mittelfristigen Perspektive ist daher infolge einer verbesserten Typ-2-Diabetiker-Schulung im mittleren Lebensalter mit bedeutsamen Kosteneinsparungen zu rechnen.

Mit jedem Jahr, um welches die Phase der oralen Antidiabetikatherapie verlängert werden kann, sind somit pro Patient 639,84 EURO einzusparen. Selbst wenn man die Kosten der relativ teueren Stoffwechselselbstkontrollen (Harnzucker und Blutzuckerselbstkontrollen) unberücksichtigt läßt, beträgt der Einspareffekt einer oralen Antidiabetikatherapie pro Jahr 277,42 EURO.
Der Vergleich der jährlichen Behandlungskosten einer Insulintherapie im Vergleich zur oralen Antidiabetikatherapie sind zusammenfassend in der folgenden Tabelle 2 dargestellt:
Ein weiteres, viel größeres Einsparpotential stellt eine Verhinderung bzw. das Herauszögern einer – gemessen an der Tablettenbehandlung – teureren Insulintherapie dar. Beim nichtinsulinpflichtigen Typ-2-Diabetes handelt es sich um eine progredient verschlechternde Stoffwechselstörung, deren Endpunkt das Sekundärversagen der oralen Antidiabetikatherapie mit der Konsequenz einer Insulintherapie darstellt. Entsprechend den Ergebnissen mehrerer Studien beträgt der Anteil des Sekundärversagens der oralen Antidiabetikatherapie jährlich im Mittel etwa 8%. Bei Typ-2-Diabetikern im mittleren Lebensalter ist (aufgrund ihrer noch relativ großen weiteren Lebenserwartung) somit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie im Laufe ihres Lebens eine Insulinpflicht entwickeln.
Durch eine Verzögerung des Sekundärversagens der oralen Antidiabetikatherapie sind somit pro Jahr ca. 639,62 EURO Behandlungskosten einzusparen. Bei Schulungskosten pro Teilnehmer von schätzungsweise 204,51 EURO ist alleine durch das Hinauszögern des Sekundärversagens durch eine Kursteilnahme eine Kosteneinsparung möglich, die pro Jahr verzögertem Sekundärversagen etwa 409,03 EURO beträgt. Anders ausgedrückt: Gelingt es mit dem Programm, eine mögliche Insulinpflicht nur um 3 Monate herauszuzögern, so wäre eine Kostenneutralität gewährleistet.
Bei der Insulinbehandlung wurde von einer Insulinmonotherapie ausgegangen. Würde beispielsweise eine Kombinationstherapie von Insulin und oralen Antidiabetika verordnet, so würden nach Modellannahmen einer holländischen Forschergruppe (Wolffenbuttel et al.,) die Kosten dieser Behandlung 990,45 EURO respektive 497,40 EURO (ohne Blutzuckerselbstkontrollen) betragen.

In der verhaltensmedizinischen Gruppenbedingung wurden statt der erwartbaren 8% lediglich 3,2% der Diabetespatienten insulinpflichtig. Dies stellt eine deutlich geringere Konversionsrate als erwartet dar. Im Beobachtungszeitraum verbesserten sich der Nüchternblutzucker und die mittlere Diabeteseinstellung bei den Teilnehmern der Behandlungsgruppe deutlich. Auf dem Hintergrund einer (aufgrund des Spontanverlaufes der Erkrankungen) erwartbaren Verschlechterung der Stoffwechseleinstellung ist daher von einem Zeitgewinn bezüglich des Sekundärversagens einer oralen Antidiabetikatherapie von mindestens einem Jahr auszugehen.

Ein weiterer wesentlicher Kostenfaktor sind stationäre Behandlungen, welche durch die Diabeetserkrankung notwendig werden. Entsprechend dem Grundsatz, daß ambulante Maßnahmen stets den Vorrang vor stationären Schulungsmaßnahmen haben sollten ergibt sich eine weitere Kostenersparnis, wenn es gelingt durch die ambulante Schulung stationäre Krankenhaustage zu verhindern. Zum Katamnesezeitpunkt ergab sich, daß kein Patient unserer Gruppenbehandlung wegen dem Diabetes stationär behandelt wurde. 4 Patienten wurden in diesem Zeitraum wegen anderer Erkrankungen stationär behandelt, 2 wegen Diabetes und anderer Beschwerden. Aufgrund dieser ambulanten Therapiemaßnahme verursachte somit tatsächlich kein Patient alleine wegen der Diabeteserkrankung stationäre Kosten.

Zusammenfassung

Aufgrund der verbesserten Blutzuckereinstellung und der durch die Teilnahme erzielten besseren Diabetesselbstbehandlung (Fußpflege, verstärkte körperliche Bewegung, häufigere Stoffwechselselbstkontrollen) ist mit einer Verminderung des Risikos schwerwiegender Komplikationen zu rechnen, welche als die eigentlich gravierende Kostenersparnis zu Buche schlägt. Die Chancen, eine Insulinpflicht hinauszuzögern, stellen ebenfalls ein großes Einsparungspotential dar. Zusätzlich können durch diese ambulante Schulung stationäre Behandlungskosten eingespart werden.